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   LAG Niedersachsen, 17.11.2008 - 11 SaGa 1433/08   

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LAG Niedersachsen, 17.11.2008 - 11 SaGa 1433/08 (https://dejure.org/2008,33139)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.11.2008 - 11 SaGa 1433/08 (https://dejure.org/2008,33139)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. November 2008 - 11 SaGa 1433/08 (https://dejure.org/2008,33139)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2009, 209
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 28.02.2006 - 1 AZR 460/04

    Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in Betrieben

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.11.2008 - 11 SaGa 1433/08
    Bereits das Arbeitsgericht hat die maßgeblichen Kriterien benannt: Einerseits darf die Beurteilung der Frage, wann ein Verstoß gegen den Unterlassungstitel vorliegt, nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden, andererseits dürfen an die Bestimmtheit des Titels keine so hohen Anforderungen gestellt werden, dass dies faktisch einer Verweigerung des Rechtsschutzes für den Antragsteller gleichkäme (etwa BAG vom 28.02.2006 - 1 AZR 460/04 - AP Art. 9 GG Nr. 127).

    Maßgeblich sind insoweit jeweils die Umstände des Einzelfalles (vgl. BAG vom 28.02.2006 a.a.O.).

    Ferner ist in der Regel geboten, den Arbeitgeber zuvor über den Zeitpunkt des Besuchs und über die Person des Beauftragten zu unterrichten (BAG vom 28.02.2006 a.a.O.).

  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 280/77

    Duldung gewerkschaftlicher Bekanntmachungen durch betriebsfremde Beauftragte in

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.11.2008 - 11 SaGa 1433/08
    Dazu gehört auch die Befugnis selbst zu bestimmen, welche Personen sie damit betrauen; dies können auch Betriebsfremde sein (schon BAG vom 14.2.78 - 1 AZR 280/77 - AP Art. 9 GG Nr. 26; BAG vom 28.2.2006 a.a.O., unter II. 1a der Gründe auch mit Hinweisen auf die strittigen Auffassungen in der Literatur).

    Nach älterer Rechtsprechung waren Werbemaßnahmen vollständig auf Zeiten außerhalb der eigentlichen Arbeitszeiten zu beschränken, etwa vor Arbeitsbeginn, nach Arbeitsende oder während der Pausenzeiten (BAG vom 14.2.78 - a.a.O.).

  • ArbG Oldenburg, 02.09.2008 - 4 Ga 5/08
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.11.2008 - 11 SaGa 1433/08
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 2.9.2008 - 4 Ga 5/08 - teilweise abgeändert.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Oldenburg vom 02.09.2008, Az. 4 Ga 5/08, abzuändern,.

  • BVerfG, 14.11.1995 - 1 BvR 601/92

    Mitgliederwerbung II

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.11.2008 - 11 SaGa 1433/08
    Die in der Rechtsprechung über einen langen Zeitraum vertretene Beschränkung auf einen unerlässlichen Kernbereich ist in der neueren Rechtsprechung weiterentwickelt worden ( BVerfG vom 14.11.1995 - 1 BvR 601/92 -BVerfGE 93, 352 [BVerfG 14.11.1995 - 1 BvR 601/92] ; BAG vom 25.1.1995 - 1 AZR 657/03 - AP Art. 9 GG Nr. 127).
  • BAG, 25.01.2005 - 1 AZR 657/03

    Betätigungsfreiheit der Gewerkschaften

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.11.2008 - 11 SaGa 1433/08
    Die in der Rechtsprechung über einen langen Zeitraum vertretene Beschränkung auf einen unerlässlichen Kernbereich ist in der neueren Rechtsprechung weiterentwickelt worden ( BVerfG vom 14.11.1995 - 1 BvR 601/92 -BVerfGE 93, 352 [BVerfG 14.11.1995 - 1 BvR 601/92] ; BAG vom 25.1.1995 - 1 AZR 657/03 - AP Art. 9 GG Nr. 127).
  • BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 417/86

    Betriebsblockade im Zusammenhang mit einem Streik

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 17.11.2008 - 11 SaGa 1433/08
    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 08.11.1988 - 1 AZR 417/86 - AP Art. 9 Abs. 3 GG Arbeitskampf Nr. 111 einen Unterlassungsantrag, der auf die Aufwendung psychischer Gewalt abstellt, für genügend bestimmt erachtet jedenfalls unter der Voraussetzung, dass durch zusätzlich beispielhaft aufgenommene Handlungen deutlich gemacht wird, unter welchen Voraussetzungen die Klägerin eine psychische Gewaltanwendung für gegeben hält.
  • LAG Bremen, 26.11.2013 - 1 Sa 74/13

    Zutrittsrecht der Gewerkschaften zur Mitgliederwerbung

    Aus diesem Grund soll die Gewerkschaft den Besuchstermin angemessene Zeit zuvor ankündigen, wobei im Hinblick auf etwaige organisatorische Maßnahmen nach Auffassung des Bundesarbeitsgericht von einer Regelfrist von einer Woche auszugehen sein soll (BAG Urteil v. 22.06.2010 - 1 AZR 179/09 - AP Nr. 142 zu Art. 9 GG ; LAG Niedersachsen Urteil v. 17.11.2008 - 11 SaGa 1433/08 - NZA-RR 2009, 209).

    Soweit sich die Beklagte auf die in dem Pausenraum aufgrund seiner relativ geringen Größe mit 16 m² entstehenden drangvollen Enge beruft, könnte zwar grundsätzlich eine psychische Zwangssituation für die Beschäftigten und damit eine Beeinträchtigung des Betriebsfriedens der Gewährung des beanspruchten Zutrittsrechts entgegenstehen (LAG Niedersachsen Urteil v. 17.11.2008 - 11 SaGa 1433/08 - NZA-RR 2009, 209).

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